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Stand: 11. August 2025

Cateringrecht am BILSTER BERG

1.

Informationen zum Cateringrecht der TableME GmbH
im Bereich der BILSTER BERG Drive Resort GmbH & Co. KG

TableME besitzt auf dem gesamten Gelände des BILSTER BERG ein vertraglich gesichertes, exklusives Cateringrecht als Pächter der dortigen Gastronomie. Dieses Recht umfasst den Verkauf sämtlicher gastronomischer Leistungen an Kunden, Veranstalter und Streckenpächter, sofern diese nicht ausschließlich dem Eigenbedarf einzelner Teilnehmer dienen.

Die unentgeltliche Abgabe oder der Verkauf von selbst organisierten oder mitgebrachten Speisen und Getränken in größeren Mengen durch den Veranstalter - auch Sponsoring-Ware wie z.B. Getränke, Süßigkeiten etc. - an Teilnehmer ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen dieses Exklusivrecht, insbesondere in der Boxengasse, ohne vorherige schriftliche Genehmigung führt zur Erhebung einer Vertragsstrafe. Diese beträgt – abhängig von Art und Umfang des Verstoßes – bis 5.000 € zzgl. MwSt. pro Veranstaltungstag.

Die Zahlung der Vertragsstrafe begründet weder einen Anspruch auf das Cateringrecht noch auf die eigenständige Durchführung gastronomischer Leistungen. Eine Übertragung oder ein Erwerb des Cateringrechts durch Dritte ist nur unter den Regelungen im Absatz 2. „Regelungen zum Cateringrecht“ möglich. TableME behält sich vor, gastronomische Leistungen im Sinne eines einheitlichen und hochwertigen Angebots für alle Kunden des BILSTER BERG bereitzustellen.

Zusätzlich können im Falle eines Verstoßes weitere Kosten für erforderliche Aufräum- oder Reinigungsarbeiten entstehen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich sind.

Der Streckenmieter wird sowohl im gastronomischen Angebot als auch im Strecken- bzw. Nutzungsvertrag des BILSTER BERG auf das bestehende Cateringrecht hingewiesen. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen und bestätigt mit der Unterzeichnung des jeweiligen Vertrags die Kenntnisnahme dieser Bestimmungen.

 

2.

Regelung zum Catering-Recht

Als exklusiver Pächter der Gastronomie am BILSTER BERG liegt das Cateringrecht ausschließlich bei TableME. In Ausnahmefällen kann ein Abkauf des Catering-Rechts gewährt werden – ausschließlich auf schriftliche Anfrage und nach individueller Prüfung und ausdrücklicher Freigabe durch TableME sowie durch den Verpächter des BILSTER BERG Drive Resort GmbH & Co. KG.

TableME verfügt an allen seinen Standorten und den mobilen Einrichtungen, wie dem Foodtruck, ein anspruchsvolles und qualitativ hochwertiges gastronomisches Leistungspaket, welches aktiv jedem Kunden/Streckenmieter/Veranstalter angeboten wird. Aus diesem Grund ist ein Abkauf des Cateringrechts nur in besonderen Ausnahmefälle möglich.

GRUNDSÄTZLICHE EINSCHRÄNKUNGEN

Ein Erwerb des Catering-Rechtes wird in folgenden Bereichen nicht gewährt:

  • Areal Ostschleifen-Terrasse (Restaurant TurnOne, Terrassen etc.)
  • Areal Westschleife (Clubhaus, Terrassen etc.)

MÖGLICHER CATERING-RECHT-ABKAUF

Ein Abkauf des Catering-Rechts ist ausschließlich für Veranstaltungen auf dem Gelände des BILSTER BERG, mit Ausnahme der o.g. Einschränkungen, und unter folgenden Konditionen möglich:

Tages-Catering

  • Montag bis Freitag: 8,40€ netto / Person
  • Samstag, Sonntag und Feiertage: 12,61€ netto / Person
  • Zahlung ausschließlich per Vorkasse

Abend-Catering

  • Pro Tag & Person: 15,76€ netto
  • Zahlung ausschließlich per Vorkasse
  • Der durch den Verkauf des Catering-Rechts erzielte Betrag ist pachtneutral.

Verfahren & Berechnungsgrundlage

Grundlage der Berechnung ist die vom Veranstalter bereitgestellte Teilnehmerliste, welche dem BILSTER BERG sowie TableME vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen ist.

Die Überlassungsrechnung ist im Voraus an TableME vollständig per Überweisung zu bezahlen. Erst nach Zahlungseingang wird das Catering-Recht offiziell erteilt.

Kurzfristige Nachmeldungen, z. B. durch Einlassbuchungen an der Pforte, müssen durch den Veranstalter protokolliert und an TableME zur Berechnung nachgemeldet werden.

Haftungsausschluss

Mit dem Verkauf des Catering-Rechts überträgt TableME sämtliche Verantwortung im Zusammenhang mit der Durchführung des Caterings, insbesondere hinsichtlich:

  • Organisation und Durchführung
  • Qualität der Leistungen
  • Konzessionen und notwendige Zulassungen
  • Schäden oder sonstige Folgen

TableME übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter, die im Rahmen des übertragenen Catering-Rechts erbracht werden.

Aufbau- bzw. Rüstzeiten sind mit dem BILSTER BERG Drive Resort GmbH & Co. KG bindend abzustimmen, um Folgeveranstaltungen nicht zu beeinträchtigen.

Zustimmung durch BILSTER BERG Drive Resort GmbH & Co. KG

Ein Catering-Recht kann nur gewährt werden, wenn auch der Verpächter, BILSTER BERG Drive Resort GmbH & Co. KG, dieser Anfrage zustimmt.

Der einmalige Erwerb des Catering-Rechts bezieht sich ausschließlich auf die konkret bezeichnete Veranstaltung und ist nicht übertragbar. TableME behält sich das Recht vor, am Tag oder an den Tagen der Veranstaltung eigene gastronomische Angebote oder Events auf dem Areal des BILSTER BERG durchzuführen.

Abschlussbemerkung

Für alle Veranstaltungen, für die nicht das Cateringrecht erworben wurde, gelten nach wie vor und vollumfänglich uneingeschränkt unsere Bestimmungen zum "Cateringrecht am BILSTER BERG", die unter Punkt 1. oben auf dieser Seite eingesehen werden können.

Stand 11.08.2025 / Gültigkeit Saison 2025 - 2026 / Änderungen und Irrtümer vorbehalten

Anfrage zum Erwerb des Cateringrechts

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