Foodtruck Summerdeal
EVENT-DETAILS

- EVENT-LOCATION:
TableME - Neußer Weg 8
- 32758 Detmold
Aktion endet: 1.4.2025 - TICKET BEINHALTET:
Bitte Anfragen! - ZAHLUNG:
Gesamtrechnung im Anschluss -
Alle genannten Preise inkl. MwSt.
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Foodtruck Summerdeal
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Die ersten warmen Tage sind da, und wir können es kaum erwarten, mit unserem Flavor Cruiser wieder loszulegen! FoodTruck-Feeling, frische Leckereien und gute Vibes – genau das braucht dein Event!
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Lass uns gemeinsam den Sommer einläuten!
Weitere INFOrmationen
Diese Aktion gilt nur für Foodtruck-Buchungen, die bis zum 1. April 2025 bei uns eingehen. Verfügbarkeit vorausgesetzt.
Alle Informationen findest Du im Buchungsformular. Einfach rechts "Event Anfragen" klicken - schon geht's los.
Die Bilder sind KI-generiert und dienen nur zur Veranschaulichung.
Du möchtest buchen, doch der Termin ist jetzt auf ein Mal so kurzfristig, dass die unsere Rechnung nicht mehr rechtzeitig bei Dir eintrifft?
Mach Dir keine Sorgen! Bring einfach die Bestätigungsmail mit zum Event. Diese gilt dann als Einlassberechtigung.
Manchmal kann es so einfach sein ... ;)
WEITERE EVENTS:
Die Sitzplatzgebühr ist ein vom Gastronomen oder Veranstalter festgelegter Betrag in fiktiver Höhe - meist um €20.00 pro Sitzplatz - der lediglich zur Sicherung der Reservierung durch den Gast dient und den Gastronomen oder Veranstalter vor leeren Tischen schützen soll.
Dieser Betrag gilt pro reserviertem Platz und wird auch nur dann fällig und vom Gastronomen oder Veranstalter in Rechnung gestellt, wenn die Reservierung durch den Gast - ohne rechtzeitige Stornierung mindestens 5 Werktage vorher - nicht wahrgenommen wird.
Die Sitzplatzgebühr beinhaltet außer der reinen Sicherstellung der Platzreservierung keine weiteren Leistungen des Gastronomen oder Veranstalters und wird somit bei Inanspruchnahme der Reservierung durch den Gast weder fällig noch kann sie verrechnet werden.
Der Gastronom oder Veranstalter ist jedoch verpflichtet die reservierten Plätze 30 Minuten nach der reservierten Zeit für den Gast freizuhalten. Erscheint der Gast innerhalb dieser Nachfrist nicht, darf der Gastronom oder Veranstalter die Plätze anderweitig vergeben. Der Anspruch des Reservierenden auf die Plätze erlischt in diesem Fall und die Sitzplatzgebühr wird in Rechnung gestellt.